Leihhaus Rheine LH GmbH, Geschäftsführer Jürgen MohrCatenhorner Straße 6, 48431 Rheine –  Telefon 05971 8031155  –  E-Mail: info@leihhaus-rheine.de
Leihhaus Rheine LH GmbH,
Geschäftsführer Jürgen Mohr

An- und Verkauf
Catenhorner Straße 6, 48431 Rheine
 Telefon: 05971 8031155  
 E-Mail: info@leihhaus-rheine.de
FAQ – häufige Fragen zum Pfandkredit

Allgemeines & Ablauf

Wie funktioniert ein Pfandkredit?
Sie bringen Ihren Wertgegenstand zu uns, wir bewerten ihn direkt vor Ort und zahlen Ihnen den Kreditbetrag sofort aus. Der Gegenstand bleibt als Sicherheit bei uns, ohne Schufa und ohne bürokratischen Aufwand.
Wichtig: Sie dürfen nur Gegenstände beleihen, die Ihnen allein gehören und vollständig bezahlt sind.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Nur Ihren Personalausweis, falls darauf keine Adresse angegeben ist, bringen Sie bitte
zusätzlich einen aktuellen Adressnachweis in Papierform mit.

Für Uhren o. ä. sind Kaufbelege und Originalverpackungen nötig.
Welche Wertgegenstände kann ich bei Ihnen beleihen?
Häufig werden Schmuck, Uhren oder Goldmünzen beliehen. Grundsätzlich prüfen wir alle Objekte mit stabilem Wiederverkaufswert.
Was passiert, wenn mein Wertgegenstand beschädigt ist?
Gebrauch- oder Tragespuren sind grundsätzlich kein Problem. Wir bewerten fair und individuell. Bei defektem Edelmetallschmuck kann die Bewertung minimal abweichen.
Wie schnell erhalte ich das Geld?

In wenigen Minuten. Bei Neukunden erfassen wir einmalig die Personalien und erklären die AGB sowie den Pfandkreditvertrag.

Bedingungen & Kosten

Brauche ich eine Schufa-Auskunft oder Einkommensnachweise?
Nein. Ihr Pfand allein genügt.
Wie wird der Wert meines Gegenstands ermittelt?
Wir bewerten Material, Zustand, Marke und aktuelle Marktpreise, transparent und nachvollziehbar.
Wie hoch kann der Kredit ausfallen?
Die Höhe richtet sich nach dem realistischen Wiederverkaufswert unter Berücksichtigung möglicher Zinsen und Gebühren bei einer Versteigerung. Bei Edelmetallen liegen wir etwa bei 75% des Börsenwertes.
Welche Kosten entstehen?

Es gelten die gesetzlich festgelegten und bundesweit einheitlichen Zinsen und Gebühren:
Das sind 1% Zinsen pro Monat plus 3% Gebühren pro Monat ab 300€ Kreditbetrag. Darunter sind die Gebühren gemäß Verordnung gestaffelt.

Warum fallen Zinsen und Gebühren an?
Sie decken die sichere Verwahrung, Versicherung und Abwicklung ab – gesetzlich geregelt seit 1961 und seit 2002 unverändert.

Laufzeit & Verlängerung

Wie lange läuft ein Pfandkredit?
Die Laufzeit beträgt drei Monate plus einen weiteren Karenzmonat. Sie haben also vier Monate Zeit, Ihren Pfandschein einzulösen, jederzeit während der Öffnungszeiten.
Kann ich die Laufzeit verlängern?
Ja. Mit Einverständnis des Pfandleihers können Sie die Zinsen und Gebühren begleichen und die Laufzeit um weitere drei Monate verlängern.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einlöse?
Der Gegenstand wird gesetzlich geregelt öffentlich versteigert. Er geht nicht in das Eigentum des Pfandleihers über.
Wichtig: Es entstehen Ihnen keine Schulden. Der Gegenstand haftet, nicht Sie.
Ein möglicher Mehrerlös kann innerhalb von drei Jahren gegen Vorlage des Pfandscheins abgeholt werden. Erfolgt dies nicht, muss der Betrag an die Behörde abgeführt werden.
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich bei der Einlösung?
Die Einlösung erfolgt ausschließlich bar. Nur Pfandkredite, die ursprünglich unbar ausgezahlt wurden, dürfen in Absprache mit uns auch unbar beglichen werden.

Sicherheit & Diskretion

Muss ich persönlich erscheinen?
Ja, für eine Beleihung und für die Auslösung müssen Sie persönlich zu uns kommen.
Bei einer Verlängerung ohne Darlehensänderungen dürfen Sie auch einer dritten Person Ihren Pfandschein aushändigen.
Sind meine Daten vertraulich?
Absolut. Ihre Daten bleiben im Haus und werden nicht weitergegeben.
Kann jemand anderes mein Pfand einlösen?
Nur sehr eingeschränkt – mit Vorsorgevollmacht oder im Todesfall mit Erbschein und gültigem Ausweis.
Wird mein Pfand sicher aufbewahrt?
Ja. Es wird in gesicherten Bereichen nach gesetzlichen Vorgaben verwahrt und mindestens zum doppelten Darlehensbetrag versichert.
Bekomme ich meinen Gegenstand garantiert zurück?
Ja, wenn Sie den Kredit einlösen, erhalten Sie Ihr Pfand zurück.
Was passiert bei Verlust des Pfandscheins?

Wird der Pfandschein von einem Dritten entwendet oder durch höhere Gewalt zerstört, stellen wir nach entsprechenden behördlichem Nachweis einen kostenfreien Ersatzschein aus. Bei selbstverschuldetem Verlust besuchen Sie uns bitte im Geschäft. Dort stellen wir Ihnen 2€ pro Pfandschein in Rechnung.

Praktisches rund um Ihren Besuch

Kann ich mehrere Pfandkredite aufnehmen?

Ja, es gibt keine Begrenzung.
Beachten Sie bitte: Alle Wertgegenstände eines Pfandscheins müssen gemeinsam ausgelöst werden. Eine Teilauslösung ist nicht möglich. Deshalb empfehlen wir pro Wertgegenstand einen Pfandschein.

Kann ich auch niedrige Darlehen erhalten?

Ja, bereits ab 5 €.

Verkauf & Pfandleihhaus

Kaufen Sie Wertgegenstände auch an?
Ja, wir unterbreiten Ihnen gern ein separates Kaufangebot.
Was unterscheidet einen Pfandkredit vom Verkauf?
Beim Pfand behalten Sie Ihr Eigentum und können den Wertgegenstand zurückholen.
Beim Verkauf geben Sie ihn endgültig ab.
Seit wann gibt es Ihr Pfandleihhaus?

Seit 2005 – mit Vertrauen, Zuverlässigkeit, Diskretion und moderner Atmosphäre.